
Der Wechsel ist vom Gesetz her ein geborenes Orderpapier . Daher bedarf es eigentlich keiner Orderklausel auf der Wechselurkunde, die in der Praxis gleichwohl fast immer zu finden ist. Der Wechsel kann allerdings durch negative Orderklausel in ein Rektapapier umgewandelt werden. Durch Blankoindossament wird der Wechsel praktisch zum Inhaberpap...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/wechsel-rechtliche-form/wechsel-re
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